Allein die Erkenntnis, dass der Mensch ein Schicksal hat und sein Leben einer Macht verdankt, die die Grenzen und die Kompetenzen des Staates übersteigt, wird eine wahre Gerechtigkeit gegenüber dem Menschen möglich machen. Die Religionsfreiheit ist die Vorbedingung und der Garant für jede wahre Freiheit. Erklärung über die Religionsfreiheit; zweite Zusammenkunft des Zentralausschusses des Ökumenischen Rates der Kirchen, Chichester, 1949
